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VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2022

„Schwerbehinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil der Belegschaften in hessischen Betrieben. Betriebe haben auch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, qualifizierte Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen."

Darmstadt. Die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen*) ist von März auf April um 287 auf 17.902 gesunken. 

Hessenweit befinden unter den Arbeitslosen derzeit rund 11.000 schwerbehinderte Menschen. 2014 waren es noch rund 14.000.

„Schwerbehinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil der Belegschaften in hessischen Betrieben. Betriebe haben auch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, qualifizierte Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Hessenweit ist ihre Zahl seit 2008 von rund 100.000 auf über 120.000 gestiegen. Darunter sind auch 13.000 schwerbehinderte Beschäftigte bei kleinen Arbeitgebern ohne Beschäftigungspflicht. Bei privaten Arbeitgebern liegt Hessen mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 Prozent bundesweit im Spitzenfeld. Das zeigt: Inklusion ist gelebte Realität in hessischen Betrieben“, erklärte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

„Auffällig ist, dass große Unternehmen meist deutlich über der 5-Prozent-Beschäftigungs-Quote liegen, kleinere Betriebe die Quote aber häufig nicht schaffen. Hierfür gibt es Sachgründe, die nichts mit einem fehlendem Engagement zu tun haben: Betriebsabläufe in kleineren Betrieben können oft nicht so einfach angepasst werden und die Einsatzmöglichkeiten sind bei einer kleineren Arbeitsplatzzahl einfach begrenzt. Außerdem verfügen größere Unternehmen regelmäßig über spezielles Know-how und größere Personalabteilungen. Es könnten noch mehr schwerbehinderte Menschen am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein, wenn die Unterstützung durch die vielen verschiedenen Ämter – u. a. Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Integrationsamt – besser koordiniert wäre und gerade für kleinere Unternehmen effektiver erbracht würde. Die jetzt neu vorgesehenen sogenannten einheitlichen Ansprechstellen sollten ihren klaren Fokus auf die Beratung und Unterstützung kleiner Arbeitgeber richten“, ergänzte Widuch.

„Nicht richtig ist es deshalb, privaten Arbeitgebern wegen Nichterfüllung der Beschäftigungsquote pauschale Vorwürfe zu machen oder gar nach weiteren Verschärfungen zu rufen. Denn der Gesetzgeber verlangt Unmögliches, wenn es 22.000 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze in Hessen gibt, dem im Jahresdurchschnitt 2021 aber überhaupt nur 12.000 schwerbehinderte Arbeitslose gegenüberstehen. Deshalb muss die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze zumindest so begrenzt werden, dass sie nicht höher ist als die jahresdurchschnittliche Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen eines Bundeslands. Es kann nicht richtig sein, Arbeitgebern etwas Unmögliches aufzuerlegen und sie im sicheren Fall der Nichterfüllung dann zur Kasse zu bitten“, so Widuch abschließend.

Weiterführende Informationen: 
•    Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Teilerhebung 2020: schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (kleine Arbeitgeber)
•    VhU-FAQ zur Schwerbehindertenbeschäftigung

*) Agenturbezirk Agentur für Arbeit Darmstadt
 

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Ansprechpartnerin

Fabienne Bardonner

Pressesprecherin und Kommunikation

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