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VhU Darmstadt und Südhessen zum Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil, mit einer Verschärfung der Strafbarkeit im Betriebs­verfassungs­gesetz die Bildung von Betriebsräten zu erleichtern

„Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Verschärfung der Strafbarkeit im Betriebs­verfassungs­gesetz, um die Bildung von Betriebsräten vermeintlich zu erleichtern, lehnen wir ab“, sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) für Darmstadt und Südhessen.

Darmstadt. „Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Verschärfung der Strafbarkeit im Betriebs­verfassungs­gesetz, um die Bildung von Betriebsräten vermeintlich zu erleichtern, lehnen wir ab. Unternehmen pauschal zu unterstellen, diese drangsalierten oder behinderten Arbeitnehmer, mit dem Ziel Betriebsratsgründungen zu verhindern, ist realitätsfern und entspricht nicht der gelebten betrieblichen Praxis in unseren Unternehmen“, sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) für Darmstadt und Südhessen.

„50 Jahre nach der Novellierung des Betriebs­verfassungs­gesetzes benötigen wir vielmehr Änderungen im Arbeitsrecht, die eine moderne und digitale Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern erleichtern, anstatt politisch Vertrauen durch pauschale Verdächtigungen zu zerstören.
Digitale, globale und immer schneller werdende Betriebsabläufe verlangen auch beschleunigte Mitbestimmungsverfahren mit festen Zustimmungsfristen. Unsere Arbeitsgesetze orientieren sich leider immer noch am analogen Industriearbeitsplatz des vorigen Jahrhunderts, ohne den digitalen Strukturwandel oder die Arbeitsrealität nach der Corona-Pandemie ausreichend zu berücksichtigen. Daher begrüßen wir es, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ankündigt, Online-Betriebsratswahlen zu erproben und die digitale Mitbestimmung zu stärken“, ergänzte Dirk Widuch.

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