VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im Februar 2021
Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen gegenüber dem Vormonat um 408 auf 23.454 gesunken. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,1 Prozent.
Darmstadt. Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen gegenüber dem Vormonat um 408 auf 23.454 gesunken. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,1 Prozent.
„Die südhessischen Betriebe unternehmen nun seit beinahe einem Jahr alles Erdenkliche, um die Ausbreitung der Pandemie im betrieblichen Einflussbereich zu verhindern: Dienstreisen werden eingeschränkt, Besprechungen überwiegend virtuell abgehalten, medizinische Masken kostenlos an Mitarbeiter verteilt, Hygienekonzepte umgesetzt und Homeoffice ermöglicht, wo immer es geht. Überflüssig und kontraproduktiv ist deshalb in dieser Situation die im Januar eingeführte Rechtspflicht des Arbeitgebers, Homeoffice für jeden Arbeitsplatz zu prüfen und anzubieten. Hierzu fragen derzeit die Regierungspräsidien in ganz Hessen Unternehmen unter Fristsetzung von zwei Wochen, ob diese Homeoffice angeboten haben. Das ist überflüssiger Bürokratismus in einer für die Unternehmen außerordentlich schwierigen Lage, wegen der kurzen Frist für die Unternehmen tatsächlich kaum erfüllbar und auf rechtlich fragwürdiger Grundlage. Sozialminister Klose sollte diese Aktion beenden“, erklärte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen.
Bereits vor Ausbruch der Pandemie haben südhessische Unternehmen überall dort Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglicht, wo dies möglich und vertretbar war. Dies hat auf Basis doppelter Freiwilligkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorragend funktioniert. „Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ein gleichermaßen hohes Interesse, Ansteckungen zu vermeiden und wissen auch am besten, was praktikabel und umsetzbar ist. Dazu braucht es keinen Eingriff des Verordnungsgebers in betriebliche Abläufe. Deshalb sollten sich Sozialminister Klose und die hessische Politik dafür einsetzen, dass die unnütze und noch bis zum 15. März 2021 befristete sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung dann auch ausläuft“, sagte Dirk Widuch.
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Dirk Widuch
Geschäftsführer