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Auskunft im Arbeitsverhältnis – Muss das sein?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt betroffenen Personen umfangreiche Rechte ein. Insbesondere das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gewinnt in der täglichen Arbeit vieler Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Ob im Zusammenhang mit jährlichen Beurteilungsgesprächen oder in Trennungssituationen machen Arbeitnehmer – aus unterschiedlichen Motiven – ihren Anspruch auf Auskunft geltend. Oftmals verlangen sie zugleich Kopien der personenbezogenen Daten, die über sie verarbeitet werden. Insbesondere bei langjährigen Beschäftigungs­verhältnissen kann dies herausfordernd für den Arbeitgeber sein. 

In unserem Online-Seminar werden wir auf die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, den aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie mögliche Sanktionen im Falle der Nichterfüllung eingehen. Daneben werden wir Beispiele und Empfehlungen aus unserer Beratungspraxis darstellen. 

Themen und Inhalte

Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs
Verhältnis des Anspruchs auf Auskunft und des Anspruchs auf Kopien
Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und Schutz Dritter
Rolle und Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Anspruch und Höhe der Entschädigung

Teilnehmerkreis

Personalleiter, Mitarbeiter im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen / Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

09. November 2023
14:00 bis 15:30 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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