Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
Neben den aktuellen Krisen rund um die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg stellt der Mangel an Fachkräften eine zunehmende Schwierigkeit für die Entwicklung deutscher Unternehmen dar. Der Fachkräftemangel betrifft alle Bereiche der Wirtschaft, große Konzerne sind ebenso betroffen wie mittelständische Unternehmen oder kleine Betriebe.
Arbeitgeber versuchen zunehmend, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, um die Lücke an qualifizierten Arbeitskräften zu schließen und ihr Unternehmen erfolgreich zu halten. Während sich die Voraussetzungen für die Beschäftigung von EU-Ausländern administrativ vergleichsweise übersichtlich gestalten, stellt die Beschäftigung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union - obwohl der Staat die Situation erkannt und durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reagiert hat - Arbeitgeber noch immer vor erhebliche Hürden.
Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen der arbeits- und sozial(versicherungs)rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften, insbesondere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, und gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Beschäftigung in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Themen und Inhalte
Grundzüge des Aufenthaltsrechts (Aufenthalt und Erwerbstätigkeit)
Gestaltung arbeitsvertraglich flankierender Regelungen
Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von ausländischen Arbeitskräften
Teilnehmerkreis
Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Markus Haimann, LL.M.
Unternehmerverbände Südhessen
N.N.
Anmeldung:
14. Juni 2023
09:00 bis 12:00 Uhr
Haus der Wirtschaft Südhessen
Rheinstraße 60
64283 Darmstadt
Ansprechpartnerin
