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Der Schulungsanspruch des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Nicht selten bestehen Rechtsunsicherheiten, wann eine Schulungsveranstaltung als erforderlich im Sinne des Gesetzes anzusehen ist bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Schulungsbegehren des Betriebsrats durch den Arbeitgeber abgelehnt werden kann. Hierbei kommt es entscheidend auf die Art und die konkreten Inhalte der Schulung an. Darüber hinaus müssen seitens des Betriebsrats auch formelle Anforderungen i.S.e. ordnungsgemäßen Beschlussfassung erfüllt werden, damit der Schulungsanspruch sowie die damit verbundene Kostenübernahmepflicht für den Arbeitgeber tatsächlich besteht.
Neben dem Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder einen individuellen Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Landesbehörde als geeignet anerkannt sind. 

In unserem Online Seminar werden alle wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen rund um die Schulungsansprüche des Betriebsrats behandelt. Hierbei wird insbesondere auch auf Beispielsfällen aus Rechtsprechung und unserer Beratungspraxis eingegangen.

Themen und Inhalte

Voraussetzungen des Schulungsanspruchs nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Abgrenzung zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Beispielsfälle aus Rechtsprechung und Beratungspraxis
Praktische Tipps für Arbeitgeber

Teilnehmerkreis

Personalleiter, Mitarbeiter im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen / Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

11. Mai 2023
14:00 bis 15:30 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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