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Rechte und Stellung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 177 Absatz Satz 1 SGB IX ist in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Diese hat zur Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Betrieb zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Darüber hinaus soll sie den schwerbehinderten Menschen beratend und helfend zur Seite stehen.

Arbeitgeber sind verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören. Insbesondere sollte vor dem Ausspruch der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen an deren vorherige Beteiligung gedacht werden. 

Das Online-Seminar soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung vermitteln und auf Fragen der Personalpraxis für die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung eingehen.

Themen und Inhalte

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Teilnehmerkreis

Personalleiter, Mitarbeiter im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen / Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

10. Oktober 2023
14:00 bis 15:30 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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