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Das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsprozess

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses gilt es für jeden Arbeitgeber den fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerber für die ausgeschriebene Stelle ausfindig zu machen. Damit dies gelingen kann, müssen insbesondere im Vorstellungsgespräch möglichst viele Informationen gesammelt werden, welche neben den Qualifikationen, der Eignung und der Leistungsfähigkeit nicht selten auch das Privatleben des Bewerbers tangieren. So ist für die Frage der Versetzungsbereitschaft die familiäre und räumliche Verwurzelung entscheidend, für die Frage der Nachtschichtbereitschaft die Notwendigkeit von Betreuungsmöglichkeiten für nahe Angehörige und insbesondere Kinder.

Neben den seitens der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen spielt hierbei auch das Risiko einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine wichtige Rolle. Es ist mithin ein schmaler Grat zwischen dem arbeitgeberseitigen „berechtigten Interesse“ an einer Frage einerseits und der seitens des AGG sanktionierten Frage zu diskriminierungsrelevanten Eigenschaften andererseits. Ist letztere einschlägig, so kann dies bereits als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden.

Ziel der Veranstaltung ist es, unter Beachtung der geltenden Gesetze ebenso wie der aktuellen Rechtsprechung die Grenzen zwischen zulässigen und unzulässigen Arbeitgeberfragen im Bewerbungsprozess aufzuzeigen und es Ihnen dadurch zu ermöglich, diesen Drahtseilakt erfolgreich zu meistern.

Themen und Inhalte

Anforderungen der Rechtsprechung an das Fragerecht des Arbeitgebers
Diskriminierung nach dem AGG
Strategien zur Vermeidung unzulässiger Fragen
 

Teilnehmerkreis

Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

12. September 2024
14:00 bis 15:30 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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