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Entgeltumwandlung

Aus dem Brutto fürs Alter vorsorgen

Mehr Netto vom Brutto – um ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren, zu belohnen und ans Unternehmen zu binden, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das Entgelt teilweise umzuwandeln. Besonders beliebt sind Entgeltumwandlungen zur Finanzierung eines so genannten Jobrads oder zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. In diesem Fall spricht man von arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (bAV).

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet diese Form der Entgeltumwandlung nicht nur den Vorteil, Steuern und Sozialversicherungsbeträge zu sparen. Im Fall der bAV bauen sie sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch ein zweites Standbein der Altersvorsorge auf. Zumal spätestens seit 01. Januar 2022 der Arbeitgeber verpflichtet ist, zusätzlich einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe der eingesparten Sozial­versicherungs­beiträge, maximal 15 Prozent des umgewandelten Entgelts einzubringen, sofern nicht ein Tarifvertrag eine Abweichung zulässt – wie dies z.B. Tarifverträge der M+E- sowie der Chemie-Industrie vorsehen. 

Unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung soll die Veranstaltung zunächst einen Überblick über die Möglichkeiten einer Entgeltumwandlung sowie die gesetzlichen Grundlagen der bAV geben, um sodann gezielt die Besonderheiten in der M+E-Industrie und Chemiebranche in den Blick zu nehmen.

Themen und Inhalte

Vorteile und Nachteile einer Entgeltumwandlung
Grundlagen der arbeitnehmerfinanzierten bAV
Besonderheiten in der M+E-Industrie sowie in der Chemiebranche

Teilnehmerkreis

Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

14. November 2024
14:00 bis 16:00 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt.
Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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