Rückzahlung von Fortbildungskosten
Heute nicht gebunden – morgen schon verschwunden
Gute Mitarbeiter zu finden ist schwer. Sie zu halten noch schwerer. Der aktuelle Fachkräftemangel tut sein Übriges. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu beschäftigen, gehört zu den wichtigsten „Assets“ eines jeden Unternehmens. Weiterbildungsmöglichkeiten stellen einen wesentlichen Faktor für die Mitarbeiterbindung dar.
Vielen Unternehmen ist deshalb daran gelegen, Ihren Beschäftigten die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen bis hin zu ganzen Studiengängen zu ermöglichen und diesbezüglich auch für die dadurch verursachten Kosten – sei es durch Teilnahme-/ Studiengebühren oder durch eine erforderliche bezahlte Freistellung – einzustehen. Dabei sind die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer solchen Unterstützung seitens des Arbeitgebers vielfältig.
Aufgrund des Kostenaufwands haben Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die erworbenen Qualifikationen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen auch langfristig zu nutzen. Aus diesem Grund werden vielfach Rückzahlungsvereinbarungen für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der vereinbarten Bindungsfrist getroffen. Diesbezüglich hat sich über die Jahre seitens der Rechtsprechung ein ganzer Katalog an Anforderungen entwickelt, welcher nicht zuletzt der durch-zuführenden AGB-Kontrolle geschuldet ist.
Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung soll die Veranstaltung zunächst einen Überblick über die Möglichkeiten der arbeitgeber-seitigen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen geben, um dann ganz gezielt die Fallstricke entsprechender Rückzahlungs-vereinbarungen in den Blick zu nehmen.
Themen und Inhalte
• (Finanzielle) Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen
• Anforderungen der Rechtsprechung an eine Rückzahlungsvereinbarung
• AGB-Kontrolle einer Rückzahlungsvereinbarung
• Beispiele aus der Praxis
Teilnehmerkreis
Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.
Anmeldung:
11. Juli 2024
14:00 bis 15:30 Uhr
Das Seminar ist ein Online-Angebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1 - 3 Tage vor der Veranstaltung versendet.